Allgemeine Geschäftsbedienungen
Dienstleistungen als „freie Hochzeitsrednerin“
PRÄAMBEL
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im Weiteren „Auftraggeber“ genannt | die weibliche Form wird hier ebenfalls berücksichtigt, um das Gendern zu erleichtern) und der freien Rednerin (im Weiteren „Auftragnehmerin“ genannt) ist die Ausarbeitung und Durchführung einer freien Zeremonie. Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
Ein Vertragsverhältnis kommt aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin kommt durch Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers zustande.
UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN DER AUFTRAGNEHMERIN:
Die Auftragnehmerin bringt die Dienstleistung höchstpersönlich.
Die Lieferung der Reden an den Auftraggeber erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ab Erhalt der benötigten Informationen durch den Auftraggeber an die Auftragnehmerin immer per E-Mail innerhalb der mit ihm vereinbarten Zeitraums Erweiterungen, Änderungen und/oder Einschränkungen der ursprünglich vereinbarten Leistung bedürfen der zusätzlichen Auftragsbestätigung in Schriftform.
Wünsche des Auftragsgebers bzgl. des Ablaufs der freien Zeremonie werden bestmöglich durch die Auftragnehmerin umgesetzt.
Für die Durchführung der freien Zeremonie gilt aber die künstlerische Freiheit. Es wird keine Verantwortung und/oder Haftung für Beiträge anderer Personen an der freien Zeremonie übernommen.
Die freie Zeremonie wird am schriftlich vereinbarten Termin und Ort durchgeführt.
PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS:
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin unverzüglich alle Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Reden und für die Durchführung der freien Zeremonie notwendig sind, zur Verfügung.
Die von der Auftragnehmerin erstellte und vorgetragene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung der Auftragnehmerin.
MÜNDLICHE NEBENABREDEN:
Mündliche Nebenabreden habe keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
TERMINRESERVIERUNG:
Die Terminreservierung für die Freie Zeremonie ist erst nach Erhalt der Anzahlung in Höhe von 50% endgültig erfolgt. Andernfalls kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann sowohl für den Auftraggeber als auch für die Auftragnehmerin ohne weiteren Folgen hinfällig.
RÜCKTRITTE VOM VERTRAG:
Die Rücktritte vom Vertrag müssen in Schriftform (per Post, E-Mail) erfolgen.
Rücktritt vom Vertrag durch Auftraggeber:
Der Auftraggeber kann vom geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt der Auftragnehmerin die Anzahlung und die bis dahin entstanden Fahrtkosten, Übernachtungskosten und/oder Kosten für Flugtransport werden in Rechnung gestellt.
Sagt der Auftraggeber den Termin innerhalb der sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin ab, bleibt der Auftragnehmerin das gesamte vereinbarte Honorar ohne Fahrtkosten.
Rücktritt vom Vertrag durch Auftragnehmerin:
Die Auftragnehmerin kann vom geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages zurücktreten.
Beim unvollständigen und/oder nicht fristgerechtem Eingang der vereinbarten Zahlungen kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Ist die Auftragnehmerin aufgrund einer höheren Gewalt (Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen) verhindert die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet.
Wenn die Auftragnehmerin innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin ausfällt und der Auftraggeber sich das fertig gestellte Redemanuskript wünscht, um dieses durch einen selbst besorgten freie(r)n Rednerin vortragen zu lassen, werden hierfür 60% des vereinbarten Honorarbetrages erstattet.
VERGÜTUNG:
Der Honoraranspruch beginnt mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber.
Nach Erhalt der Teilrechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag ist innerhalb von sechs Wochen vor dem Trautermin zu überweisen. Der Auftraggeber schuldet das vereinbarte Honorar und die Fahrtkosten für Vorgespräche und für die Trauung. Firma „Zauber in der Luft – freie Zeremonie mit Stil und Humor“ ist ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.
ZUSÄTZLICHE KOSTEN:
Fahrtkosten zu den Vorgesprächen und zur Trauung werden extra berechnet. Es werden Fahrtkosten in Höhe von 0,35 €/km pro gefahrene Strecke berechnet.
Falls Übernachtungskosten und/oder Kosten für Flugtransport erforderlich und vereinbart sind, werden die Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Je nach höherem Zeitaufwand kann ein höheres Honorar anfallen.
HAFTUNG:
Zauber in der Luft – freie Zeremonie mit Stil und Humor haftet nur für Schäden, die selbst, vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einem etwaigen unmittelbaren Schaden ist Ersatz ausgeschlossen.
Haftung für Mängel, die aufgrund unrichtiger und/oder ungenauer Anweisung durch den Auftraggeber erfolgt sind, ist ausgeschlossen.
Die Durchführung der freien Zeremonie erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
RECHTSWIRKSAMKEIT/ SALVATORISCHE KLAUSEL:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zu den obigen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
STREITBEILEGUNG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die man unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Frau Irina Gülland ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ZUSTELLUNG DER RECHNUNG
Rechnungen für Dienstleistung als „freie Hochzeitsrednerin“ werden ausschließlich elektronisch an den Kunden übermittelt. Mit der Zustimmung der AGB erklärt sich der Kunde mit dem elektronischen Versand der Rechnungen einverstanden.
Stand: Juli 2022